Da wir unsere PV-Anlage bereits im März 2023 installiert und in Betrieb genommen haben, mussten wir noch die Mehrwertsteuer auf die Anlage bezahlen. Diese konnten wir uns aber zurückzahlen lassen, in dem ich zum Anlagenbetreiber als Kleinunternehmer gegenüber dem Finanzamt wurde. Damit konnte ich die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen in der Umsatzsteuererklärung und bekam diese dann zurückerstattet. Aber nun war ich Unternehmer mit der PV-Anlage und musste zu der Zeit noch eine Gewinnermittlung mit allem drum und dran machen.
Im Jahr 2022 wurde dann von der Regierung entschieden, dass für neue Anlagen <10kWp gleich von der Mehrwertsteuer befreit sind und somit keine Steuererklärung abzugeben ist. Hierzu ein Bericht von Haufe.de dazu.
Da ich mit meiner Anlage in der Übergangszeit gestrandet bin, habe ich die Steuerklärung für 2022 gemacht und abgegeben. Jedoch hat das Finanzamt diese verworfen (Kleinanlage als Liebhaberei), da sie nicht mehr benötigt wird, so schrieb man mir.
Vom Bayernwerk erhalte ich eine Einspeisevergütung von 6,63 ct/kWh. Das ergibt dann einen monatlichen Abschlag von 25 EUR inklusive Mehrwertsteuer. Am Jahresende wird dann abgerechnet.
Die Umsatzsteuer bleibt
Nun habe ich ich für 2022 und 2023 jedes Vierteljahr die Steuervoranmeldung gemacht. von den 25EUR Abschlagzahlung zur Einspeisevergütung der Bayernwerke habe ich dann 11,97 EUR Umsatzsteuer abgeführt, die dann auch stets abgebucht wurden.
Einmal habe ich das vergessen und mir wurde gleich mit Strafe gedroht.
Aber nun kam Anfang 2024 ein Schreiben, dass ich unter 1000 EUR Umsatzsteuer habe und keine Umsatzsteuervoranmeldungen mehr zu machen habe. Was ein Glück.
Nur noch einmal zum Jahresende die Umsatzsteuermeldung.
